Terms and Conditions
Haftung
Der Käufer ist für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für etwaige Schäden am geparkten Fahrzeug haftet der Veranstalter nicht. Übernachtung ist ausschließlich für Caravan-Camp und Vanlife-Camp Ticket-Inhaber möglich.
Tickets
WICHTIG - Bitte bringt Eure Buchungsbestätigung mit. Vor Ort bekommt ihr einen Carpass für die jeweilige Campingkategorie und ein passendes Bändchen fürs Handgelenk. Bitte tragt das Bändchen immer - falls es reißt oder abfällt, kommt bitte mit dem losen Bändchen zum Ticketschalter und tauscht es aus.
Stellplätze
Die entsprechenden Stellplätze vor Ort sind ausgeschildert. Bitte stellt euch ausschließlich auf die von euch gebuchten und von uns ausgewiesenen Flächen. Die Reservierung und das Blockieren von Flächen ist nicht zugelassen (wenn Ihr mit Freunden stehen wollt, wartet bitte aufeinander und fahrt gemeinsam auf die Fläche).
Ausfahrbare Markisen sind gestattet, Zusatzzelte, freistehende Zelte, Pavillons oder andere großräumige Aufbauten sind nicht zugelassen, bitte respektiert diese Regelung, auch die anderen Vanlife-Gäste wollen noch einen Platz. Bitte stellt Euch in Reihe, eine Markisenbreite Platz zum Nachbarn, bitte respektiert unsere Helfer die Euch einweisen, bitte lasst Platz für eingezeichnete Fahrgassen.
Lautstärke, Generatoren & Nachtruhe
Bitte respektiert Eure Nachbarn. Wir bitten darum, keine Musikanlagen mitzubringen, Eure Nachbarn können sich durch Dauerbeschallung gestört fühlen. Stromgeneratoren sind generell untersagt, wir empfehlen Euch Powerstationen mitzubringen solltet Ihr 220V benötigen.
Die Campingflächen sind keine Partyzone. Feiert mit uns zur Musik auf der Waldbühne und Nachts in der Disco. Wir bitten um absolute Nachtruhe ab 00:00 Uhr auf den Camps.
Es wird ab sofort ein SILENT-CAMP (siehe Legende) geben, auf dem ruhesuchende Gäste auch auf dem Gelände die passende Fläche finden. Auf dem Silent-Camp bitten wir um absolute Nachtruhe ab 23:00 Uhr.
Fahrzeuge auf dem Gelände
Das Befahren des Festival-Geländes mit motorisierten Fahrzeugen (Motor-Roller, E-Bikes, E-Roller, Quads, Motorräder, Trikes etc.) ohne Genehmigung des Veranstalters ist aus Sicherheitsgründen und zum Schutz unserer Gäste strikt untersagt. Wenn entsprechende Fahrzeuge mitgeführt werden, können diese nach Rücksprache an der Tageskasse außerhalb des Festivalgeländes geparkt und genutzt werden. Wir bitten Euch, Fahrräder auf dem Festivalgelände zu schieben um Kinder und andere Gäste nicht zu gefährden.
Ein Befahren und Verlassen des Geländes mit dem Fahrzeug während des Events ist aus Sicherheitsgründen und aus Rücksicht auf andere Gäste Freitag und Samstag nicht möglich - wir bitten um Euer Verständnis.
Die Abreise ist Sonntag jederzeit und bis spätestens Montag 11:00 möglich.
Aussteller/Markenpräsentation
Jegliche Marken- und/oder Logopräsentation, Beratung, Werbung auf unseren Campingflächen ist untersagt. Markenpräsentation ist (soweit nicht anders vereinbart) ausschließlich gelisteten Partnern/Ausstellern im Bereich des Messegeländes oder auf den gebuchten Premium-Ausstellerflächen vorbehalten. Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter berechtigt, ein Platzverbot auszusprechen und den/die Betroffenen von der Veranstaltung auszuschließen.
Wasser & WC
Auf dem Gelände gibt es eine Trinkwasserentnahmestelle, aufgrund der vielen Teilnehmer*innen empfehlen wir Euch bei Anreise mit vollen Wassertanks anzureisen, um Wartezeiten an den Entnahmestellen zu vermeiden. Auf der Insel gibt es einen großen Gebäude-Toilettentrakt, ergänzend stehen mobile Toiletten am Strand und auf der Fläche. Grauwasser- & WC-Entsorgung ist auf dem Geländeplan ausgeschildert.
Strom
Es gibt auf den Stellplätzen keine Stromentnahmestellen. Wir verstehen den Wunsch nach Strom, wir sind leider kein Campingplatz und können aufgrund der Anzahl an Fahrzeugen keine entsprechende Versorgung gewährleisten. Stromgeneratoren sind untersagt, wir empfehlen Euch Powerstationen solltet Ihr 220V benötigen.
Bildrechte
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte überträgt der Käufer das Recht am eigenen Bild sowie alle eventuell entstehenden urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte ausschließlich, übertragbar, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt an den herzustellenden und gegebenenfalls später bearbeiteten Ton- und/oder Bildaufnahmen und an jeglicher daraus resultierender sonstigen Produktion an den Veranstalter.
Drohnen
Das Fliegen von Drohnen und anderer Flugkörper auf dem Ferropolis Gelände ist aus Sicherheitsgründen für Privatpersonen untersagt. Da wir bei Zuwiderhandlungen die Sicherheit der TeilnehmerInnen nicht gewährleisten können, werden diese zur Anzeige gebracht. Drohnenflüge sind ausschließlich für Fernseh- & Videoproduktions-Teams genehmigt.
Grillen und Feuer
Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen und das Legen von Bränden ist untersagt. Grillen ist nur mit zertifizierten, vom Handel vertriebenen und geprüften Grills erlaubt. Keine Eigen- oder Nachbauten! Grills dürfen nur zweckbestimmt eingesetzt werden. Es ist verboten diese als Feuerschalen, zur Trocknung von Kleidung oder anderweitig zu benutzen. Freitag und Samstag bieten wir Euch am Strand kleine gemeinsame Lagerfeuer, um den Tag entspannt ausklingen zu lassen.
Hunde
Wir haben uns entschieden, Hunde beim VANLIFE FERROPOLIS zuzulassen. Hunde sind durchgehend an der Leine zu führen. Seid achtsam mit Euren Nachbarn, und achtet stets darauf, dass sich anderen Gäste durch eure vierbeinigen Freunde zu keiner Zeit bedrängt oder gestört fühlen.
Bitte passt auf, dass der Hundekot immer dort landet, wo er hingehört – in eine Tüte & in den Müll. Hund & Baden: Hunde sind am großen Sonnenstrand aufgrund der großen Besucherzahl nicht zugelassen, am kleinen Strand im Wald dürfen Eure Vierbeiner tagsüber bis 18:00 Uhr baden, wenn kein Programm am Strand stattfindet. Wir bitten Euch, beim Yoga-Programm nicht gleichzeitig mit Euren Hunden den Strand zu nutzen. Auch abseits des Hauptgeländes in Höhe Schotterfläche beim Aussichtspunkt habt Ihr eine Möglichkeit in Ruhe mit euren Hunden baden zu gehen. (Fußweg ca. 8-10 Minuten)
Natur & Flur
Das Fällen von Bäumen oder Absägen/Herausreißen von Baumteilen ist untersagt. Auch das Graben von Löchern von jeglicher Größe und Tiefe ist untersagt. Entstehende Kosten zur Beseitigung von Löchern und Flur-Schäden werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Das Anzünden der Grills darf nur mit den handelsüblichen Anzündern erfolgen. Kein Benzin, Spiritus oder andere feuergefährliche Substanzen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für etwaig entstandene Schäden. Der Verursacher haftet im vollen Umfang, auch für Folgeschäden.
Widerrufsrecht
Der Gast hat das Recht, beim Ticketdienstleister tixforgigs.de ohne Angabe von Gründen einen mit dem Ticketdienstleister geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des zustande gekommenen Vertrages (also ab Bestätigungs-E-Mail).
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Gast mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Widerruft der Gast diesen Vertrag wirksam, hat der Veranstalter alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist.
Das Widerrufsrecht besteht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 unter anderem nicht bei den folgenden Verträgen:
Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Sonstiges
Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Vandalismus, Körperverletzung, Diebstahl etc.) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Käufer von der Veranstaltung auszuschließen.
Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte bzw. das Armbändchen ihre/seine Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Jede Straftat wird zur Anzeige gebracht. Der Veranstalter haftet für Sach- und Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und/oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Insbesondere haftet der Veranstalter auch nicht für gestohlene Gegenstände und Wertsachen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt.